Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen – insbesondere von
solchen unserer Kunden, die den gegenständlichen widersprechen –
bedürfen zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird daher hiermit widersprochen.
1.2
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Aufträge sind nur
im Falle eines schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung verbindlich
oder wenn wir ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg werden wir den Zugang
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung oder des Auftrags
dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden, die ausdrückliche Annahmeerklärung durch uns ist zur Rechtswirksamkeit
der Bestätigung auch hier erforderlich.
Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen per E-Mail zugesandt. Dies
gilt auch für die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen sowie Änderungen zu diesem
Vertrag sind nicht vereinbart.
2. Versand und Lieferung
2.1
Die Gefahr geht bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder
die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder ein solches
Unternehmen auf den Kunden über. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrückliches
Verlangen und auf Kosten des Kunden. Bei Beschädigungen oder Untergang
der Ware hat der Kunde keinen Anspruch gegen uns auf Ersatzleistung.
Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug
befindet.
2.2
Liefertermine und Lieferfristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung
gültig.
Teillieferungen behalten wir uns jederzeit ausdrücklich vor.
2.3
Solange sich der Kunde mit einer fälligen Verbindlichkeit in Rückstand
befindert, ruht unsere Lieferpflicht.
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist tritt
Lieferverzug erst nach erfolgter angemessener schriftlicher Nachfristsetzung
ein. Danach kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen
oder vom Vertrag zurücktreten. Der Schadensersatzanspruch ist dabei
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.4
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, entfällt
also z. B. bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen
Eingriffen, Verkehrsstörungen, Unfällen, Wagendefekten, Ein- und
Ausfuhrverboten, Behinderung oder Einstellung der Schifffahrt, unverschuldeten
Betriebsstörungen oder vergleichbaren unvorhergesehenen Ereignissen,
die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
Den Grund der Verzögerung und der voraussichtlichen Dauer werden wir
dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der ursprünglichen
Lieferfrist, mitteilen.
In diesen Fällen hat der Verkäufer die Wahl, die Lieferung für
die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag für die
noch zu erbringende Lieferung oder Liefermenge zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle des Rücktritts wird die Gegenleistung
des Kunden unverzüglich zurückerstattet.
2.5
Werden nach Abschluss des Liefervertrages durch behördliche Anordnung
oder Gesetzesänderungen oder vergleichbare Maßnahmen dem Verkäufer
neue Verpflichtungen irgendwelcher Art auferlegt, die den abgeschlossenen
Vertrag betreffen, so gelten die sich aus derartigen Anordnungen ergebenden
Änderungen bzw. Ergänzungen als zwischen den Parteien vereinbart.
Dadurch nach Vertragsschluss erwachsende Lasten z. B. neue Steuern, Spesen
oder sonstige Abgaben oder Erhöhungen, ebenso Änderungen der Einfuhr-
und/oder Zollbestimmungen gehen stets zu Lasten des Kunden.
3. Preise
3.1
Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist gelten die jeweiligen
Tagespreise.
3.2
Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlung/Zahlungsverzug
4.1
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug
zahlbar rein netto Kasse, ggf. bis zu einer gesetzten Zahlungsfrist.
4.2
Nur durch ausdrückliche Erklärung unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung
seiner Leistungen.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.3
Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von
8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns den Nachweis
eines höheren Verzugschadens und dessen Geltendmachung vor.
Als Mahngebühr berechnen wir eine Pauschale von € 10,00.
Die Hereingabe von Wechseln oder Schecks bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung. Sie werden nur zahlungshalber angenommen. Die Gutschrift erfolgt
unter Abzug der entstehenden Spesen, Zinsen und Kosten.
Die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung liegt
ausschließlich beim Kunden, für rechtzeitiges Vorzeigen oder
Beibringen von Protesten nehmen wir keine Gewähr. Wechsel gelten nicht
als Barzahlung.
Die Annahme von eigenen oder fremden Akzepten bleibt in jedem Einzelfall
vorbehalten.
4.4
Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir befugt weitere Lieferungen
und Leistungen – unbeschadet sonstiger Rechte – abzulehnen oder
hierfür angemessen Sicherheiten zu verlangen.
Kommt der Kunde dem Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht binnen einer
Frist von einer Woche nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt in jedem Fall bei einer nach Abschluss des Vertrages eintretenden
Vermögensverschlechterung des Kunden.
5. Gewährleistung/Reklamationen
5.1
Wir leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.2
Geht die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln
(z. B. geringe handelsübliche, etwa sich im Rahmen der Branchentoleranz
bewegende Abweichungen von Qualität, Farbe, Maßen, oder Gewichten)
steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.
5.3
Mängelrügen sowie Beanstandungen des Gewichts sind unverzüglich
nach Ankunft der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden fernschriftlich,
-mündlich oder auf elektronischem Wege zu erheben, damit der Verkäufer
die Rechtzeitigkeit und Berechtigung der Rüge bzw. Beanstandung einwandfrei
nachprüfen kann.
Für die Fakturierung ist stets das Abgangsgewicht maßgebend.
Für Substanzschwund oder technisch bedingten Gewichtsschwund während
des Transports haften wir nicht.
Soweit bezüglich einer Ware fristgemäß keine Mängelrügen
erfolgen, gilt diese als mangelfrei. Auch die Verpackung der Ware gilt durch
rügelose Übernahme durch den Beförderer als ordnungsgemäß.
Vakuumfleisch ist bei Empfang auf evtl. Luftzieher oder Stickigkeit zur
prüfen. Bei Vakuumfleisch entfällt die Gewährleistung, sofern
die Mängelrüge bzw. Beanstandung nicht spätestens zwei Tage
nach Anlieferung beim Verkäufer fernschriftlich, -mündlich oder
auf elektronischem Wege geltend gemacht wird.
Eine Warenannahme „unter Vorbehalt“ ist ausgeschlossen.
Nach Beginn der Verarbeitung oder nach Weiterversand sind Mängelrügen
in jedem Fall ausgeschlossen.
Durch die Mängelrüge wird weder die Abnahme- noch die Zahlungsverpflichtung
betroffen.
5.4
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Erfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, stehen im daneben Schadensersatzansprüche
wegen dieses Mangels nicht zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben.
5.5
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung,
die Vertragsgrundlage geworden ist, als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe dar.
Wir lehnen jede Haftung dafür ab, dass die gelieferte Ware für
die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ungeeignet ist, sofern dies
nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand geworden ist. Wir haften nicht
für Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung
der Ware stehen.
Garantien im Rechtssinn geben wir nicht. Dies gilt nicht für Haltbarkeitsdaten,
mit denen wir unsere Ware ausdrücklich auszeichnen.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir
nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
bei Verlust des Lebens des Kunden.
6.2
Schadensersatzsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren
ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens Kunden.
Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz ist, gleichgültig
aus welchem Rechtsgrund eine solche besteht, auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Ziff. 6.1 gilt auch insoweit.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt entsprechend
den nachstehenden Regelungen.
7.2
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. (Kontokorrenteigentumsvorbehalt)
Dies gilt auch bei künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers
gegen den Kunden. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus der Geschäftsverbindung durch den Kunden wird dieser Eigentümer
der Vorbehaltsware bzw. Inhaber der abgetretenen Forderungen.
7.3
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder
Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei
wir als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung, gelten. Während und
auch nach der Verarbeitung der Ware ist der Kunde deren Verwahrer für
uns. Die neue Sache wird als Vorbehaltsware behandelt. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte
dieser verarbeiteten Waren.
7.4
Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf bzw. der Verarbeitung der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, unabhängig davon,
ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder
an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient
zu unserer Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des
Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die
Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit Waren Dritter, ohne oder nach Verarbeitung,
verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe
des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware bzw. des Miteigentumsanteils
unserer Ware.
7.5
Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware bzw. Miteigentumsware nur mit der Maßgabe berechtigt
und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß
Ziff. 7.4 auf uns übergeht. Er ist trotz der Abtretung zur Einziehung
der Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt und verpflichtet.
Daneben sind wir dann zur eigenen Einziehung berechtigt, wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung
mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen.
Hat der Kunde schon früher über seine Forderungen aus Verkäufen
verfügt, insbesondere durch eine Globalzession, oder die von ihm hergestellten
und herzustellenden Waren im voraus Dritten übereignet, so ist er zur
Verarbeitung und Verfügung der von uns gelieferten Waren nicht berechtigt.
Eine solche Vorausverfügung über die Ware oder über eine
Verkaufsforderung zugunsten eines Dritten vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen
berechtigt uns zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen
wegen Nichterfüllung. Zu einer anderen Verfügung als zum Weiterverkauf
und zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
ist der Kunde nicht berechtigt. (Wie in der gegenständlich Ziffer beschrieben)
Er darf die Vorbehaltsware insbesondere nicht verpfänden, zur Sicherung
übereignen oder sonst mit Rechten Dritter belasten. Wird die Ware von
Dritten gepfändet oder anderweitig in sie vollstreckt, ist der Kunde
verpflichtet, dem uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Die sich
aus der Intervention ergebenden Kosten trägt der Kunde. Die gleichen
Verpflichtungen, wie sie für die Vorbehaltsware aufgezeigt sind, gelten
auch für die nach der Weiterveräußerung entstandene und
gem. Ziff. 7.4 abgetretene Forderung.
7.6
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt
vom Vertrag.
7.7
Kommt der Kunde den ihm obliegenden Verpflichtungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen nicht nach oder tritt insbesondere eine wesentliche Verschlechterung
in seinen Vermögensverhältnissen ein, sind wir berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware (Eigentumsvorbehalts- und verarbeitete
Ware) zum Zweck der Verwertung in unmittelbaren Besitz zu nehmen. An die
gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf sind wir nicht gebunden.
In diesen Fällen ist der Kunde außerdem verpflichtet, Abtretungen
hinsichtlich seiner noch ausstehenden Kaufpreisforderung (Ziff. 7.5 und
7.6) uns zu überlassen.
7.8
Im Falle einer eintretenden Übersicherung verzichten wir auf den Eigentumsvorbehalt.
8. Schlussbestimmungen
8.1
Erfüllungsort ist Ludwigslust. Ausschließlicher Gerichtsstand
für beide Teile ist Schwerin. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
8.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im übrigen gilt das
am Gerichtsstand Schwerin geltende Recht als vereinbart. Soweit landesgesetzliche
Regelungen in Betracht kommen gelten die des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Soweit untergesetzliche Regelungen maßgeblich sind die der Stadt Schwerin.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.3
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe kommt.
8.4
Wir speichern erforderliche unternehmensbezogene Daten gemäß
BDSG. |
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